Rechtzeitig abgeben Frist für die Steuererklärung 2023 endet bald
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss eine bestimmte Frist einhalten. Verpassen Sie die, kann es für Sie teuer werden.
Zugegeben, es gibt sicher spannendere Dinge auf dieser Welt, als seine Steuererklärung zu machen. Trotzdem gibt es viele, die nicht drumherum kommen – und viele weitere, die gut daran täten, ihre Steuern freiwillig zu erklären. Denn das kann sich lohnen.
Ob Pflicht oder Kür – in beiden Fällen müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Welche das sind, was passiert, wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgeben, und welche Ausnahme auch in diesem Jahr wieder greifen soll, zeigt Ihnen unser Überblick.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Einige Steuerzahler sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das nennt man Pflichtveranlagung. Das ist der Fall, wenn
- Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, etwa aus einer Vermietung,
- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen,
- Sie steuerpflichtige Einkünfte haben, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit,
- wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind und Sie die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren,
- wenn Sie in Steuerklasse 6 besteuert werden,
- wenn Sie eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt bekommen haben, Ihr Arbeitgeber also jeden Monat etwas weniger Lohnsteuer für Sie ans Finanzamt abführt. Weitere spezielle Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, finden Sie hier.
In den meisten anderen Fällen sind Sie nicht pflichtveranlagt. Das heißt, Sie können Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und brauchen keine Sanktionen zu fürchten. Grundsätzlich müssen Sie immer erst dann Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Für das Kalenderjahr 2023 liegt der bei 10.908 Euro.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, musste sich mit der Steuererklärung 2018 ein neues Abgabedatum merken. Bis dahin galt noch der 31. Mai des Folgejahres als Abgabefrist, seitdem haben Sie zwei Monate länger Zeit: bis zum 31. Juli.
Für die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 gibt es eine Ausnahme: Die Formulare müssen erst am 2. September 2024 beim Finanzamt sein. Die Frist gilt für Steuerpflichtige, die sich nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen.
Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung hingegen in professionelle Hände, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Mit Berater endet die Frist normalerweise am letzten Februartag des übernächsten Jahres. Aber auch hier gibt es eine Verlängerung.
Steuerpflichtige, die für die Steuererklärung 2023 einen Berater in Anspruch nehmen, haben bis zum 31. Mai 2025 Zeit. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt.
Gut zu wissen
Während ein Steuerberater jeden beraten darf, können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein nur dann wenden, wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gilt wieder die normale Abgabefrist. Die Steuererklärung müssen Sie also spätestens am 31. Juli 2025 einreichen.
Wer seine Steuererklärung nicht machen muss, aber freiwillig abgeben möchte (Antragsveranlagung), hat dafür zwar deutlich länger Zeit – aber auch nicht ewig. Vier Jahre bleiben Ihnen dafür. Dann läuft die sogenannte Festsetzungsverjährungsfrist ab.
Für diese Jahre können Sie Steuererklärungen noch freiwillig abgeben:
- Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024
- Steuererklärung 2021: 31. Dezember 2025
- Steuererklärung 2022: 31. Dezember 2026
- Steuererklärung 2023: 31. Dezember 2027
Die folgende Liste zeigt die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung im Überblick:
- Steuerjahr 2020: Freiwillige Abgabe noch bis 31. Dezember 2024 möglich
- Steuerjahr 2021: Freiwillige Abgabe noch bis 31. Dezember 2025 möglich
- Steuerjahr 2022: Pflichtabgabe noch mit Steuerberater möglich bis 31. Juli 2024, freiwillige Abgabe bis 31. Dezember 2026
- Steuerjahr 2023: Pflichtabgabe ohne Steuerberater noch möglich bis 2. September 2024, Pflichtabgabe mit Steuerberater bis 2. Juni 2025, freiwillige Abgabe bis 31. Dezember 2027
Wann gibt es eine Fristverlängerung?
Können Sie Ihre Steuererklärung aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig abgeben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ein solcher Grund kann etwa eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug sein.
Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Außerdem sollten Sie ihn begründen und einen neuen Termin nennen. Bitten Sie das Finanzamt darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Einen Anspruch auf die Fristverlängerungen haben Sie allerdings nicht.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Versäumen Sie die Frist für Ihre verpflichtende Steuererklärung, hängt die Härte der Sanktionen davon ab, wie sehr Sie in Verzug sind.
Geben Sie Ihre Steuererklärung 2023 höchstens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ab, haben Finanzbeamte noch einen Ermessensspielraum, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch der ausfällt. Danach müssen sie den Zuschlag verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.
Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie müssen eigentlich bis zum 2. September 2024 Ihre Einkommensteuererklärung 2023 abgeben, tun dies aber erst im Juli 2025. Dann ist der Ermessensspielraum bereits vorbei, das Finanzamt muss einen Zuschlag verlangen. Und zwar mindestens 250 Euro, weil Sie zehn Monate zu spät dran sind.
Das Finanzamt kann auf den Verspätungszuschlag allerdings verzichten, wenn Ihnen dem Steuerbescheid zufolge eine Erstattung zusteht. Gleiches gilt, wenn die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird. Neben dem Zuschlag gibt es noch Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen als mögliche weitere Sanktionen.
Wann fordert das Finanzamt Sie zur Abgabe auf?
Manchmal fordert Sie das Finanzamt auch per Post dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es eine sogenannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich auf die Steuer auswirken können. Dazu zählen etwa ein Erbe, eine Schenkung oder Kapitalerträge.
Kommen Sie diesem Schreiben in jedem Fall nach. Verpassen Sie die darin festgesetzte Frist, droht auch hier der Verspätungszuschlag.
- Eigene Recherche
- steuertipps.de
- Finanztip
- Verbraucherzentrale